Arbeitsrecht
Die Kanzlei Metz berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing oder vertreten Sie bei Gericht, z.B bei einer Kündigungsschutzklage.
Aktuelle Rechtssprechung: Polemische Facebook-Einträge – Abmahnung statt fristloser Kündigung
Kritische Einträge in Social-Media-Plattformen wie Facebook berechtigen den Arbeitgeber nicht in jedem Fall zu einer fristlosen Kündigung. Stattdessen sind stets alle Umstände des jeweiligen Sachverhaltes zu berücksichtigen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Dessau-Roßlau hervor.
Erbrecht
In diesem Jahrzehnt werden in Deutschland rund 2 Billionen Euro vererbt!
Oft ist nach dem Tod eines Menschen nicht alles klar geregelt. Es können Streitigkeiten um das Testament und das Erbe aufkommen. Außerdem können nur kleinste Formulierungsfehler im Testament einen jahrelangen Streit um das Erbe mit sich bringen.Fehler treten oft auch bei der Berechnung des Nachlasses oder Pflichtteils auf (z.B durch Immobilien im Ausland).Oder es gibt gar kein Testament.
Dies sind jedoch nur einzelne Beispiele für Probleme im Fall eines Erbnachlasses.
Familienrecht
Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner.
Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.
Inkasso
Die schlechte Zahlungsmoral stellt ein besonderes Problem der heutigen Zeit dar und zieht sich durch alle Branchen, ob mittelständische Firmen, große Unternehmen mit umfangreichem Kundenstamm, Handwerker, Ärzte etc. Die Beitreibung der Außenstände überlastet das eigene gut ausgebildete Personal und bindet damit wertvolle Arbeitskraft und -zeit. Durch die verzögerten Zahlungen kann es zu Liquiditätsproblemen kommen, obwohl die Auftragslage gut ist.
Als Gläubiger haben Sie Interesse daran, dass der Kunde auch weiterhin die Dienstleistungen in Anspruch nimmt, andererseits sollen ihre berechtigten Forderungen auch schnell und konsequent durchgesetzt werden.
Wir verstehen uns zunächst als Vermittler zwischen Gläubigern und Schuldnern. Oberstes Ziel ist es, trotz Maßnahmen des Forderungseinzuges eine positive Kundenbeziehung aufrechtzuerhalten und somit dem Schuldner die Möglichkeit zu bieten, die Forderung zurückzuführen. Wir versuchen daher in einem ersten Schritt auf dem außergerichtlichen Weg eine Basis zu finden. Nachgewiesenermaßen hat eine anwaltliche Mahnung eine ganz andere Durchschlagkraft als bloße Formularschreiben eines Inkassobüros. Die entstehenden Verfahrenskosten und Auslagen werden dem Schuldner belastet.
Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, bietet sich in der Regel ein kostengünstiges Mahnverfahren an. Doch auch der Vollstreckungsbescheid oder das Urteil bringen nur dann den gewünschten Erfolg, wenn die Forderungen notfalls auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt und überwacht werden.
Inkasso durch den Anwalt bietet vom anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung alles aus einer Hand. Forderungseinzug mit Fingerspitzengefühl, professionell und erfolgsbasierend, damit Ihre Außenstände bald der Vergangenheit angehören.
Hier geht’s zu meinem Blog: https://www.inkasso-anwalt.org/
Zum Online-Mahnbescheid.
Mietrecht
Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst auf alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Aktuelle Gesetzgebung: Ein modernes Mietrecht für mehr Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt. Was am Ende übrig bleibt, wird sich zeigen. Der Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die Förderung des Contracting, die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Kanzlei Susanne Metz
Rechtsanwältin
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Telefon: 06321 48915-0, Fax -1
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